- Verdunkelung
- Ver|dụn|ke|lung 〈f. 20〉 oV Verdunklung1. das Verdunkeln2. Abschirmung des Lichts nach außen (als Maßnahme des Luftschutzes)3. 〈Rechtsw.〉 Verschleierung von Tatbeständen
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Ver|dụn|ke|lung, Verdunklung, die; -, -en:2. <o. Pl.> (bes. Rechtsspr.) Verschleierung.* * *
Ver|dụnk|lung, Verdunkelung, die; -, -en: 1. das Verdunkeln (1): Ich empfehle Ruhe ..., wenig Gespräche, am besten Verdunkelung des Zimmers (Th. Mann, Krull 51); Die Scheinwerfer ... waren, wie die Laternen ..., wegen der allgemein verordneten Verdunkelung blau übermalt worden (Bieler, Mädchenkrieg 356). 2. Vorrichtung zum Verdunkeln (1) von Fenstern (als Maßnahme des Luftschutzes): die V. herunterlassen, hochziehen. 3. <o. Pl.> (bes. Rechtsspr.) Verschleierung: Das Legalitätsprinzip ... verlangt ... von einem Beamten, dass er bestimmte Straftaten nicht auf sich beruhen lässt, sondern verfolgt. Er muss in jedem Fall Maßnahmen treffen, um eine Verdunkelung zu verhindern (Lindlau, Mob 315); Da dadurch das Wahlergebnis möglicherweise verfälscht wurde, hob das Landratsamt die Bürgermeisterwahl wegen „Verdunklung“ auf (Augsburger Allgemeine 27./28. 5. 78, 4).————————Ver|dụn|ke|lung: ↑Verdunklung.
Universal-Lexikon. 2012.